Das Projekt hat längst begonnen. Sogar die in Auftrag gegebene Software hat der IT-Dienstleister schon programmiert. Dann das böse Erwachen: 30.000 Ausweise funktionieren nicht – und auf einmal stehen 23.000 Euro Schadenersatzforderung im Raum… Vermögensschadenspezialist Ralph Günther schildert den Schadenfall und nimmt zwei wichtige Punkte unter die Lupe: Warum die IT-Haftpflicht echte Vermögensschäden absichern sollte und warum es auch auf die Vorumsatzdeckung ankommt.
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